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11. Maßnahmen in Not- und Zwischenfällen ergreifen
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Berufsschule - duale Berufsausbildung
Kaufmann für Mobilität und Verkehrsservice
Gültig von 01.08.2026
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Berufsbezogener Bereich
11. Maßnahmen in Not- und Zwischenfällen ergreifen