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9. Sicherheit in Verkehrsmitteln und Infrastruktureinrichtungen gewährleisten
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Berufsschule - duale Berufsausbildung
Kaufmann für Mobilität und Verkehrsservice
Gültig von 01.08.2026
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Berufsbezogener Bereich
9. Sicherheit in Verkehrsmitteln und Infrastruktureinrichtungen gewährleisten